Fallen
Fallen Benutzung nicht erlaubt!
Alle zum Zeitpunkt der Entstehung dieses Artikels auf dem Markt erhältlichen Fallen sind zwar legal zu Erwerben aber die Benutzung ist nicht erlaubt.
Begründung
Die Fallen sind nicht selektiv und daher können neben der Vespa Velutina auch geschützte Arten (Wespen und Bienen) oder besonders geschützte Arten wie die europäische Hornisse Vespa Crabro in der Falle gefangen werden.
§ 44 BNatSchG
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
Fazit:
Selbst wenn man gefangene europäische Hornissen wieder freilässt, hat man schon gegen obigen Artikel verstoßen.
§ 71a BNatSchG Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 1 ein wildlebendes Tier einer besonders geschützten Art, die in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7) aufgeführt ist, tötet oder seine Entwicklungsformen zerstört
