Am häufigsten wird die Asiatische Hornisse, Vespa velutina nigrithorax (Vvn), mit der einheimischen, europäischen Hornisse, Vespa crabro (Vc), verwechselt. Besonders im Vorbeiflug sind die beiden Arten schwer voneinander zu unterscheiden. Bei genauerer Betrachtung gibt es jedoch einige markante Unterscheidungsmerkmale.
Vvn hat leuchtend gelbe Beine („bis zum Knie“), Vc hat durchgehend braune Beine
Vvn besitzt einen durchgehend schwarzen Brustbereich (Thorax), der Thorax von Vc ist schwarz mit braunen Bereichen
Der Kopf von Vvn ist auf der Oberseite schwarz, das Gesicht orange. Kopf/ Gesicht von Vc ist gelb mit brauner „Maske“
Der Hinterleib (Abdomen) von Vvn ist schwarz mit schmalem, gelben Band und v-förmiger gelblich- orangener Markierung. Das Abdomen von Vc hat leuchtend gelbe und braune Markierungen
Vvn fliegt nicht nachts, dafür bei Regen, die Vc ist auch nachtaktiv und fliegt bei Dunkelheit künstliche Lichtquellen an
Vvn kann im Gegensatz zu Vc rückwärts fliegen und in der Luft stehen (ähnlich einem Helikopter)
Von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), Institut für Bienenkunde und Imkerei (Veitshöchheim [2023]) kann jeder dieses Bestimmungskärtchen ordern, ausdrucken usw. Es dient v.a. zum Verteilen in der Bevölkerung zur Minimierung von Falschmeldungen. Bestimmungskärtchen Vespa velutina.
Viele Länder beschäftigen sich wissenschaftlich mit Muster, Geschwindigkeit und Strategien in der Ausbreitung von Vvn. Länderübergreifend werden sehr unterschiedliche Ergebnisse geliefert. Dies ist auf die vielseitigen Einflussfaktoren zurückzuführen, die die Ausbreitung bestimmen. Im Folgenden werden die wesentlichen Verbreitungsmerkmale beschrieben.
Wie verbreitet sich Vespa velutina nigrithorax?
Es gibt drei Muster der Verbreitungsausweitung in Bezug auf den Zeitverlauf:
linear: Ausbreitung erfolgt mit einer Konstanten (Andow et al. 1990)
zweiphasig (mit einer anfänglich flachen Steigung, gefolgt von einer steilen linearen Steigung)
mit der Zeit beschleunigend, wobei schnell die Sättigungsphase erreicht wird (Shigesada et al. 1995)
Die drei Verbreitungsmuster erfolgen entweder durch:
Diffusion: selbstvermittelte Ausbreitung von einem anfänglichen Standort (Lockwood et al. 2007)
Sprungverbreitung: durch sprunghafte Ausbreitung in Regionen, die relativ weit vom Kernverbreitungsgebiet entfernt sind, ohne die dazwischen liegenden Regionen zu besiedeln, was zur Gründung von weiter entfernten Kolonien führt= Bildung von „Aussenposten“. (Suarez et al. 2001)
Wenn sich Außenposten in ökologisch geeigneten Gebieten etablieren, kann die Art den Ausbreitungsprozess von dort aus fortsetzen und ihn beschleunigen.
Wenn sich eine Art durch beide Prozesse (natürliche Diffusion und Sprungverbreitung) ausbreitet, kommt es zu geschichteter Diffusion (Hengeveld 1989; Suarez et al. 2001). Bei einem solchen Prozess erfolgt die anfängliche Verbreitung hauptsächlich durch Diffusion, aber wenn sich das Gebiet der Gründerpopulation ausdehnt, beschleunigen neue Nester, die durch Fernereignisse geschaffen wurden, die Verbreitung in späteren Phasen. (Shigesada et al. 1995)
„Die Verbreitung von V. velutina in Europa wird als ein geschichteter Diffusionsprozess angesehen, der eine Mischung aus natürlicher Diffusion und Sprungverbreitungsereignissen umfasst (Bertolino et al. 2016; Robinet et al. 2017; Lioy et al. 2019). Die Sprungverbreitung kann durch zwei verschiedene Prozesse erfolgen: Selbstverbreitung von Gynen (Königinnen der nächsten Generation), die in der Lage sind, aus eigener Kraft weite Strecken zu fliegen (18 km/Tag in Flugmühlenexperimenten – pers. Mitteilung, Dr. D. Sauvard, INRA, Frankreich an die Autoren von Robinet et al. 2017) oder durch vom Menschen vermittelte Verbreitung (Robinet et al. 2019).“ (Verdasca 2021)
Einen wesentlichen Einfluss auf die Verbreitung von neuen Kolonien haben folgende Faktoren:
anthropogenen Variablen einer Region. Mit antropogenen Variablen sind Umweltveränderungen gemeint, die direkt oder indirekt vom Menschen verursacht oder beeinflusst werden (Beispiele: landwirtschaftliche Feldernutzung, Verkehrsnetze). In der Studie von Verdasca et al. (2021) hat sich gezeigt, dass Autobahnen und landwirtschaftlich genutzte Flächen wichtige antropogene Variablen in der Ausbreitung von Vvn sind.
Die gesamte Ausbreitungsgeschwindigkeit der Vvn ist den genannten Faktoren abhängig.
Ausbreitungsgeschwindigkeit, Länderbeispiele:
Portugal Westen/ Küste nach Süden: 45 Km/Jahr, Portugal Osten: 20 Km/Jahr (Verdasca 2021)
jährliche durchschnittliche Ausbreitungsrate in Italien = 18,3 ± 3,3 km (Bertolino et al. (2016)
Jährliche Verbreitungsrate in Frankreich: 78 Km (Robinet et al. (2017)
Quellen:
M. Verdasca, H. Rebelo, L. G. Carvalheiro, R. Rebelo (2021): Invasive hornets on the road: motorway-driven dispersal must be considered in management plans of Vespa velutina, https://neobiota.pensoft.net
D. Andow, P. Kareiva, S. Levin, A. Okubo (1990): Spread of invading organisms. Landscape Ecology 4: 177–188.
A. Suarez, DA Holway, TJ. Case (2001): Patterns of spread in biological invasions dominated by long-distance jump dispersal: Insights from Argentine ants. Proceedings of the National Academy of Sciences of the USA 98: 1095–1100.
S. Bertolino, S. Lioy, D. Laurino, A. Manino, M. Porporato (2016): Spread of the invasive yellowlegged hornet Vespa velutina (Hymenoptera: Vespidae) in Italy. Applied Entomology and Zoology 51: 589–597.
C. Robinet, C. Suppo, E. Darrouzet (2017): Rapid spread of the invasive yellow-legged hornet in France: the role of human-mediated dispersal and the effects of control measures. Journal of Applied Ecology 54: 205–215. https://doi.org
C. Robinet, E. Darrouzet, C. Suppo (2019): Spread modelling: a suitable tool to explore the role of human-mediated dispersal in the range expansion of the yellow-legged hornet in Europe. International Journal of Pest Management 65: 258–267. https://www.researchgate.net
S. Lioy, A. Manino, M. Porporato, D. Laurino, A. Romano, M. Capello, S. Bertolino (2019): Establishing surveillance areas for tackling the invasion of Vespa velutina in outbreaks and over the border of its expanding range. NeoBiota 46: 51–69. https://neobiota.pensoft.net
Nicht nur die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) sorgt für Sorgenfalten auf des Winzers Stirn, auch über die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax (Vvn)) müssen wir uns in Zukunft ein paar mehr Gedanken machen.
Was für Schäden sind im Weinbau durch die Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax (Vvn) zu erwarten? * Fraßschäden an unreifen und reifen Trauben – in welchem Ausmaß ist noch unklar. Berichte aus Spanien und Frankreich geben teilweise bis zu 75% Verlust an – durch Fraßschäden & Ausfall von Erntehelfern * Stichverletzungen bei Erntehelfern – eine nicht zu unterschätzende Gefahr da die Vvn sich und vor allem ihr Nest höchst aggressiv verteidigt * Bestäubungsleistung – für den Wein im Allgemeinen nicht relevant, da es auch ohne Bestäuberinsekten geht… –> einen Erfahrungsbericht aus Galicien (Spanien) findest Du hier * Pilze können übertragen werden, wenn eine größere Anzahl Vvns fliegen
Was kann ich als Winzer tun? * beobachten (Monitoring) – Winzer sind im Allgemeinen genauso viel in der Natur unterwegs wie Imker, Obstbauern, Jäger etc. und sie gehen mit offenen Augen durch die Natur * Einzeltiersichtungen melden * Nester melden – im jeweiligen Meldeportal Deines Bundeslandes oder auch gern über die Informationsgruppe Velutina Army * sich schützen durch Beobachtung, Schutzkleidung, nicht alleine Arbeiten und Vorsorge treffen im Schadensfall – Menschenleben geht hier vor Weintraube
Was sollte ich als Winzer beachten? – kleine Handlungsempfehlungen für Dich, lieber Winzer: 1. bevor Du an Deinen Weinstöcken arbeitest, nimm‘ Dir 10-15 Minuten Zeit und BEOBACHTE, was in Deinem Wein hin und her fliegt 2. Tiere beobachten & ggf. fotografieren, wenn Du Dir nicht sicher bist – Sachkundige helfen bei der Identifizierung 3. auf KEINEN FALL Tiere töten oder ein ggf. gefundenes Nest allein „mal eben schnell“ weg machen 4. nicht allein arbeiten 5. Handy dabei haben, um ggf. einen Notruf absetzen zu können –> wichtig: das Thema „Gift der Vvn“ ist in der Medizin in Deutschland noch nicht angekommen –> das Gift der Vvn wirkt anders und vor allem schneller als das heimischer Arten –> Notruf rechtzeitig absetzen, Standort melden 6. Die Sonne verstärkt womöglich die Wirkung im Schadensfall
Kurzanleitung zum Locktopf = Dochttopf Der Lock- oder Dochttopf bzw. Dochtglas ist ein praktisches Hilfsmittel zum Nachweis und der Überwachung der Asiatischen Hornisse, Vespa velutina nigrithorax (Vvn). Der Topf kann mit unterschiedlichen Flüssigkeiten gefüllt werden, um Vvn anzulocken und die Tiere auf diese Futterquelle zu konditionieren.
Der Locktopf bildet den Ausgangspunkt für die Nestsuche.
Locktöpfe sind einfach selbst zu bauen – mit einem Einwegglas inkl. Deckel oder einem Probenbecher und einem Lappen/Textilstück/Schwammtuch sowie einem Lockmittel. Je größer die Verdunstungsfläche vom Docht ist, desto mehr Duft wird in die Umgebung abgegeben. Hier ist darauf zu achten, dass der Locktopf sich auch schneller leert. Hierbei ist sicherzustellen, das der eingesetzte Docht und die Lochgröße am Behälter (Schlitz ist besser als rundes Loch) ein Eindringen von Insekten in den Behälter verhindert. Denn: niemals fungiert ein Locktopf als Lebendfalle!
Steigt die Vvn vom Locktopf wieder auf, schraubt sie sich leicht spiralförmig in die Höhe (dient der Orientierung) und dann fliegt sie auf möglichst direktem Weg zum Nest.
VespaCatch Lockmittel Konzentrat ein Tütchen (10ml) durchschnittlich 0,85€ mit 200g Wasser und 50g Zucker mischen. reicht für einen Locktopf, alternativ 1L Gebinde durchschnittlich 50€ , reicht für ca. 25Liter Bezug: VespaCatch Lockstoff – Imkereibedarf Seip – alles für den Imker
Trappit Wasp Bait (umgangssprachlich nur „Trappit“) – fertig angemischter Lockstoff (Kosten: durchschn. 30€/1l), Essig hinzufügen, das hält Bienen fern
Mischung Zuckerwasser + Schluck Hefesatz vom Federweißen + Spritzer Essig
Galicische Mischung: 5 l Wasser, 2 – 2,5 kg Zucker, 1 frischer Würfel Hefe – hier ist auf die Gärung zu achten, beim Ansetzen gerät der Behälter unter Druck (Deckel offen lassen oder Loch reinmachen)
Varianten mit Protein:
Lachs Köder
Shrimps Köder
Katzenfutter mit Fisch als Köder
Die Lockmittel sind ein Futtermittel für Wespen und niemals giftig, weder für Vvn noch für andere Insekten. Sie sollen ausschliesslich temporär eine Monitoringstelle ermöglichen. Bienen mögen die Mischungen regulär nicht, da sie entweder gärig sind oder Essig beinhalten. Bei Ausbringung von Futterteig oder Apiinvert – siehe Fotos unten – muss mit Bienenbesuch gerechnet werden. Je nach Lage wird im Frühjahr gerne dunkles Bier angenommen. Ggf muss die Lockmischung vor Ort geprobt werden.
Hinweis:
Locktöpfe stehen am besten an Stellen, wo man sie häufig sehen/beobachten kann, z.B. Fensterbrett, Balkon, o.ä., oder auf einer Freifläche (Wiese o.ä.) Hinweis: auf dem Boden oder auf Bienenbeuten aufgestellt ziehen sie Ameisen an
Locktöpfe regelmäßig und v.a. zu unterschiedlichen Zeiten auf Beflug checken
Wenn Vvn-Beflug festgestellt wird, Zeiten notieren sowie fotografisch festhalten (Ausgangspunkt für die Nestsuche mittels Triangulation oder Doppelkreismethode) und Abflugrichtung merken (in Karte verzeichnen)
Im Bereich von Spielplätzen und Kindertagesstätten sollten die Behälter mit Flüssigkeiten unzugänglich aufgestellt und ggf. mit Symbolen als nicht trinkbar (z. B. durchgestrichener Wassertropfen) gekennzeichnet werden. Hinweise für die Bevölkerung in Form von Flyern sind ratsam, eine Information an die Untere Naturschutzbehörde bei Aufstellung im öffentlichen Raum ist ebenfalls ratsam.
Beobachtung: Zum Winterübergang verweigern Vvn möglicherweise den Locktopf. Man kann versuchen die Vvn an Bienen, an blühendem Efeu, blühenden Sträuchern oder an Bäumen, die Futtersäfte wegen Läusebefall abgeben, abzufangen und auf den Locktopf zu setzen. Die Konditionierung auf den Locktopf ist in dieser Jahreszeit nicht immer erfolgreich. Vvn Drohnen eignen sich nicht für die Nestsuche mit Locktopfmethode, denn sie pendeln nicht zurück zum Nest. Die Vvn und die heimische Hornisse nutzen nicht dieselben Locktöpfe bzw. meiden sich an den „Futterstellen“, wenn es geht. Wenn man nur einen Locktopf aufstellt, kann es passieren, dass die heimische Vespa Crabro die Vvn „vergrault“ und diese nicht mehr zum Locktopf zurückkehrt (Futterneider). Tipp: stelle hier einen zweiten Locktopf auf – darunter oder daneben.
Update zum Locktopf: (März 2025)
Locktopf mit VelutinaLocktopf wie er nicht sein sollte – wenn Bienen am Locktopf sind, fehlt oft Alkohol im Lockstoff!!!
Biodiversität, Nestdichte und Verlust an Honig – ein Bericht von Juan Ramón Gentil Gonzáles 20.12.2024, Spanien
Anmerkung der Redaktion: Juan Ramón Gentil Gonzáles berichtet in diesem Artikel darüber, in welchem Zusammenhang er den Druck von Vespa velutina nigrithorax (Vvn) auf die Biodiversität sieht, sowie welchen Einfluß die Nestdichte von Vvn in Bezug auf den Verlust von Honig nimmt. Seit über 20 Jahren tritt Vvn in Spanien, hier Galicien, bereits auf. Er berichtet, was er vor Ort in Spanien sieht. Lest selbst:
José Pardal
„Was viele auch nicht begreifen, ist die Biodiversität, die da drauf geht. Wir sind ein Wespenland. Also waren, Wespen und andere Insekten waren da vorhanden. Jetzt sind sie nicht mehr da. Du siehst kein Volk, kein Insekt mehr auf irgendwelchen Blüten, geschweige denn Wespen – wir sehen keine Wespen mehr. Also die Velutina hat alles abrasiert. Und das ist natürlich ein Problem, dass bei Euch auch noch eintreten wird. Aber die werden das zu spät begreifen.
Bei uns in Galicien (Anm.d.R: Spanien) werden jährlich X-tausend Nester entfernt. Aber wir kommen nicht nach und es werden immer mehr … also je nach Jahr. Dieses Jahr hatten wir relative Ruhe. Aber fürs nächste Jahr, das kennen wir von 2020 oder 2018 … ich weiß es nicht mehr genau… da war auch wieder so ein Flautejahr für die Bienen, und es war auch Flautejahr für die Velutina. Und dann im darauffolgenden Jahr war es katastrophal. Da war der Druck auf den Bienenständen enorm.
Da haben wir eben angefangen, die verschiedenen Schutzsysteme* aufzubauen. Das kostet alles eine enorme Energie, Geld, Kraft. Tracht** kommt nur noch ein Drittel hinein oder weniger wie früher. Es ist also katastrophal.
Was ich aber sicher weiß ist, dass viele, viele aufhören werden. Das haben wir schon da erlebt. Leute die eine gewisse Anzahl Beuten haben … wir sind ein Bienenland, Galicien ist ein Bienenland. Da hat es früher an jeder Ecke Bienen gehabt. Aber die alten Leute, die mögen das nicht mehr durchstehen. Die wollen das gar nicht. Du musst viel Zeit investieren. Nur wer wirklich eine Passion hat für die Bienen, die werden sicher noch was unternehmen und sich auch verteidigen. Aber es kostet alles unheimlich viel Zeit und Geld. Und Geld kostet, da sind wir nicht gerade übermächtig in dieser Hinsicht.
Wir hatten vor 15 Jahren einen Schnitt von 25-30kg Honig pro Volk im Jahr. Wir sind mittlerweile bei einem Schnitt von unter 10 Kg pro Volk. Das liegt auch an Velutina, durch Völkerverluste und durch die Flugparalyse. Das große Problem ist bei Euch die Mentalität der Leute, die das Problem noch nicht sehen und immer alles nur auf Varroa schieben. Die Velutina wird den Druck durch Varroa um ein X-faches vergrößern.“
Ergänzung ohne Veränderung am Originaltext zum besseren Verständnis der Leser/innen durch Anmerkung der Redaktion der Seite Velutina-Army wie folgt
*Schutzsysteme, mechanisch, chemisch In Spanien werden Maßnahmen ergriffen, um dem Druck von Vvn zur entsprechenden jahreszeitlichen Entwicklung entgegenzutreten. Zu diesen Systemen und den Auswirkungen wird es in Kürze einen weiteren Artikel geben. Wichtig zu wissen für Deutschland: hier gilt das Bundesnaturschutzgesetz, das es in Spanien nicht gibt. Das heißt bei der Nutzung der Systeme ist hier im Land immer die Zulässigkeit zu prüfen.
**Tracht = Futter, Versorgung Das bedeutet, durch fehlende konstante Futterversorgung kommt es zu Mangelentwicklungen im Bienenvolk. Zum einen ist für die bestehende Bienenbrut plötzlich zu wenig Versorgungsmaterial da, zum anderen passt die Bienenkönigin ihr Legeverhalten an das Vorhandensein oder die Abwesenheit + Abriss von Tracht = Futter an. Damit nimmt die Bienenmenge im Volk ab. In einem normal verlaufenden Bienenjahr stellt das kein Problem dar, aber es stellen sich inzwischen unplanbare Änderungen an sensiblen Entwicklungspunkten ein. Wenn es zum einen durch Klimaänderung (=trockener Sommer, kein Wasser, Blüten stellen die Nektarsekretion ein, Pollen stehen nicht wie gewohnt zur Verfügung durch verkürzte Vegetationsperioden) oder zum Anderen durch konstante Belagerung von Vvn am Bienenflugloch zu Futterabriss kommt, fällt das Bienenvolk aus dem jahreszeitlichen Tritt heraus und kann das unter Umständen nicht mehr ausgleichen.
Invasive Arten: Überblick des wirtschaftlichen und finanziellen Ausmaßes
Invasive Arten stellen mittlerweile die größte Bedrohung für die heimische Artenvielfalt und das Funktionieren regionaler Ökosysteme dar. Mit dem Anstieg des weltweiten Handels und der verbundenen Verbreitung invasiver Arten steigt der Druck auf alle Ökosysteme. Der ökonomische Aspekt der invasiven Arten ist ein ernstzunehmender Teilaspekt des Problems – die Weltwirtschaft wird durch die immensen Kosten der Ausbreitung invasiver Arten vor neue Probleme gestellt.
Die Ausbreitung invasiver Arten nimmt finanziellen Einfluss auf Dienstleistung und Güter aus:
Landwirtschaft
Forstwirtschaft
Aquakultur
Tourismus
Freizeit
Infrastruktur
Gesundheitswesen
Aufgrund des Umfanges der Bereiche werden international Rahmenwerke vorgeschlagen und entwickelt, um die finanziellen Kosten „von Arteninvasionen in Präventions-, Schadens- und Reaktionskosten, aber auch in Waren und Dienstleistungen, menschliche Gesundheit, Ökosystemprozesse und Ökologie“ zu kategorisieren. (Salle 2020)
Die wirtschaftlichen Kosten invasiver Insekten können in drei Hauptkategorien unterteilt werden:
Kosten im Zusammenhang mit der Verhinderung der Invasion
Kosten für die Bekämpfung der Invasion
Kosten für den durch die Invasion verursachten Schäden
(Bradshaw et al. 2016).
Der wirtschaftliche Schaden und die damit verbundenen Kosten sowie finanziellen Verluste durch invasive Arten wird weltweit in milliardenhohen Beträgen beziffert. Bradshaw et. al. haben 2016 eine Studie veröffentlicht, in der geschätzt wird, dass „invasive Insekten weltweit mindestens 70 Milliarden US-Dollar pro Jahr“ an Waren und Dienstleistungen kosten, „während die damit verbundenen Gesundheitskosten 6,9 Milliarden US-Dollar pro Jahr übersteigen“(Bradshaw et al. 2016), obwohl diese Schätzungen vermutlich stark unterschätzt sind.
Die Kosten der Invasion durch Vespa velutina nigrithorax (Vvn) wurden weltweit bis dato nicht flächendeckend untersucht.
Die Invasion der Vvn wird europaweit primär durch Nestbeseitigung behandelt. „Angesichts der raschen Ausbreitung der Gelbbeinhornisse haben die Verwaltungen einiger französischer Städte und Departements beschlossen, die Zerstörung der Gelbbeinhornisse zu subventionieren, um die invasive Art zu bekämpfen, und der Subventionsmechanismus ermutigt offensichtlich alle Akteure, von diesen Verwaltungen anerkannt zu werden.“ (Salle 2020)
Untersuchungen aus Frankreich zeigen, dass allein die Nestbeseitigung zwischen 2006-2015 einen geschätzten Betrag von 23 Millionen € verursacht hat. Mit weiterer Ausbreitung wird mit einem jährlichen Betrag für Nestbeseitigung wie folgt geschätzt:
Frankreich: 11,9 Mil.€
Italien: 9 Mil. €
Großbritannien: 8,6 Mil. €
Das Ausmaß der wirtschaftlichen Kosten und Verluste im Bereich Imkerei und Bestäubung durch Vvn wurde bis dato noch nicht errechnet.
„Bis heute ist die Entfernung von Nestern die wichtigste Strategie zur effizienten Kontrolle der Population von Vespa velutina nigrithorax… Der Klimawandel könnte im Gegenteil die Invasion in naher Zukunft verschlimmern (Barbet-Massin et al. 2013) und damit die wirtschaftlichen Gesamtkosten erhöhen. Die Nestbeseitigung bleibt daher derzeit die wichtigste Strategie zur Kontrolle der Ausbreitung und der Populationsdichte der Vvn, und wir schlagen vor, diese Strategie beizubehalten oder zu intensivieren … Sie könnte auch mit dem Fangen einzelner Tiere mit selektiveren Fallen und selektiveren Lockstoffen kombiniert werden, um die Kontrolle effizienter zu gestalten (Robinet et al. 2016)… Bis heute reicht der Aufwand für die Nestbeseitigung nicht aus, um die Ausbreitung der Art zu verhindern. Tatsächlich wird geschätzt, dass in Frankreich jedes Jahr durchschnittlich nur 30–40 % der entdeckten Nester zerstört werden (Robinet et al. 2016). Die Anzahl der zerstörten Nester ist nicht das Ergebnis einer Kontrollstrategie, die auf die Zerstörung aller oder eines bestimmten Prozentsatzes der entdeckten Nester abzielt, sondern vielmehr darauf, dass Nester zerstört werden, weil sie potenziell schädlich für den Menschen (Nester in der Nähe menschlicher Siedlungen) oder die Imkerei (Nester in der Nähe von Bienenstöcken) sind. Die Durchsetzung einer Kontrollstrategie, die auf eine Verdoppelung der Anzahl der zerstörten Nester abzielt… könnte die Verbreitung (Ausbreitungsrate) der Art um 17 % und ihre Nestdichte um 29 % reduzieren (Robinet et al. 2016). Die Zerstörung von weiteren 95 % der entdeckten Nester… könnte die Verbreitung der Art um 43 % und ihre Nestdichte um 53 % reduzieren… Wenn eine systematischere Nestzerstörung zur besseren Kontrolle der gelbbeinigen Hornisseninvasion in Betracht gezogen wird, müssen Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit durchgeführt werden und die Nestentfernung könnte durch Vorschriften eines Landes vorgeschrieben werden. Um einen höheren Prozentsatz von Nestern zu erreichen, die entdeckt und lokalisiert werden, müssen außerdem neue Ortungstechniken implementiert werden… Um die Kosten/Nutzen verschiedener potenzieller Kontrollstrategien besser zu verstehen, ist es auch wichtig, die Kosten von Strategien zur Nestbeseitigung mit den wirtschaftlichen Kosten aufgrund der negativen Auswirkungen der Gelbbeinhornisse zu vergleichen, wie z. B. einem möglichen Rückgang der Bienenzuchttätigkeit oder der Bestäubungsleistungen oder Gesundheitskosten. 2015 betrugen die Einnahmen aus der Bienenzucht in Frankreich im Jahr 135 Millionen Euro. Da derzeit die Hälfte Frankreichs von der Gelbbeinhornisse befallen ist, können etwa 50 % dieser Einnahmen durch die Gelbbeinhornisse gefährdet sein. Wenn die invasive Art einen Rückgang der Honigproduktion um 5 % verursachen würde, wären damit jährliche Kosten von 3,3 Millionen Euro verbunden. Dies ist eine grobe Schätzung, für die Daten zur räumlichen Verteilung der Honigproduktion und den Auswirkungen der Gelbbeinhornisse auf die Honigproduktion verfeinert werden müssten. Die jährlichen Bestäubungsleistungen für die Landwirtschaft wurden in Frankreich auf 2 Milliarden Euro geschätzt (Gallai et al. 2009). Wenn die Gelbbeinhornisse also einen Rückgang der Bestäubungsleistungen um 5 % auf der Hälfte des Territoriums verursachen würde, wären damit jährliche Kosten von 50 Millionen Euro verbunden. Natürlich sind weitere Untersuchungen erforderlich, um diese Schätzungen zu präzisieren und insbesondere den Prozentsatz der betroffenen Honigproduktion und Bestäubungsleistungen zu ermitteln. Ein Vergleich mit den jährlichen Kosten von 11,9 Millionen Euro für die Nestzerstörung vermittelt jedoch eine Vorstellung von der Größenordnung der relativen Kosten für Schäden und Schadensverhütung. Selbst wenn strengere Kontrollmaßnahmen ergriffen würden, die auf eine Verdreifachung der Anzahl der zerstörten Nester abzielen, wären diese immer noch weniger kostspielig als die Kosten potenzieller Schäden für Bienenzucht und Landwirtschaft, wenn die Gelbbeinhornisse einen Rückgang der Honigproduktion und der Bestäubungsleistungen um mehr als 5 % verursacht. Schätzungen der mit Überwachung oder Prävention verbundenen Kosten wären ebenfalls sehr aufschlussreich.“ (Salle 2020)
Schau Dir auch gern diesen Videobeitrag aus der ARD Mediathek dazu an. Dauer 00:29:58, verfügbar bis 06.05.2026, 10 Uhr.
Quellen:
Jean- Michelle Salle (2020): The economic cost of control oft he invasive yellow-legged Asian hornet, https://www.researchgate.net
Bradshaw CJA, Leroy B, Bellard C, Roiz D, Albert C, Fournier A, Barbet-Massin M, Salles JM, Simard F, Courchamp F (2016): Massive yet grossly underestimated global costs of invasive insects. Nature Communications 7: 12986. https://doi.org
Barbet-Massin M, Rome Q, Muller F, Perrard A, Villemant C, Jiguet F (2013): Climate change increases the risk of invasion by the Yellow-legged hornet. Biological Conserv 157: 4–10. https://doi.org
Robinet C, Suppo C, Darrouzet E (2016): Rapid spread of the invasive yellow-legged hornet in France: the role of human-mediated dispersal and the effects of control measures. Journal of Applied Ecology, 54(1): 205–215. https://doi.org
Kishi S, Goka K (2017): Review of the invasive yellow-legged hornet, Vespa velutina nigrithorax (Hymenoptera: Vespidae), in Japan and its possible chemical control. Applied Entomology and Zoology 52: 361–368. https://doi.org
Gallai N, Salles J-M, Settele J, Vaissiere BE (2009): Economic valuation of the vulnerability of world agriculture confronted with pollinator decline. Ecological Economics 68: 810–821. https://doi.org
Auswirkung auf den menschlichen Körper und auf Haustiere beim Kontakt mit Vespa velutina nigrithorax (Vvn)
Die Vvn ist grundsätzlich nicht aggressiv, solange man nicht in die Nähe des Nestes gerät. Dort jedoch kann es zu Verspritzen des Gifts auch ohne körperlichen Direktkontakt kommen oder direkt zu Stichen. Mögliche negative Auswirkungen können entweder sofort eintreten, beispielsweise eine allergische Reaktion wie ein anaphylaktischer Schock oder auch erst zeitverzögert zwei Wochen später. Kontaktieren Sie eine Arztpraxis oder medizinisch entsprechend ausgebildetes Personal, bei Haustieren die Tierarztpraxis und eine Tierklinik.
Regulär kommt eine größere Menge von Vvn in Aufwallung, wenn sie sich am Nest gestört fühlen oder aufgeschreckt werden.
Nicht nur Schädlingsbekämpfer oder Nestentferner treffen auf Vvn, sondern auch Gärtner/innen, Imker/innen, Mitarbeiter/innen in der Landschaftspflege, Gartenbau und Friedhofspflege, Forst-/Waldarbeiter/innen, Dachdecker/innen und weitere Arbeitsgruppen, die sich an der für Vvn relevanten Struktur wie Strauchwerk, Bäumen, Baumalleen, Hausfassaden, Schuppen und Kleingartenstrukturen aufhalten. Oftmals ist das Treffen unerwartet für beide Seiten und die betroffenen Personen oder Haustiere tragen keinen Schutz.
Im Weiteren finden sich informative Verlinkungen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheit:
Riethmüller, Alexandra: Asiatische Hornisse – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Landesanstalt für Bienenkunde, Hohenheim Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der zentralen Koordinierungsstelle für Vespa velutina. Stand: 05.12.2024, abgerufen 27.12.2024.
Es folgt ein Erfahrungsbericht von Joachim Wünn / Hornissenfachberater
„Zur Sammlung von Allergie – Geschichten kann ich auch zwei beitragen: Fall 1: Ein Geschäftskollege ist an einer Hecke vorbeigelaufen, in der in rund 1m Höhe ein Primärnest versteckt war. Der Gehweg ging direkt an der Hecke entlang. Er wurde gestochen und hat direkt mit einer anaphylaktischen Reaktion reagiert. Er war rund 3 Stunden bei der Ambulanz, bekam Cortisoninfusion. Er wurde zum ersten Mal von einer Hornisse gestochen, aber in der Vergangenheit schon von Wespen.
Fall 2 – das war ich selbst. Ich wurde als Hornissenfachberater zur Begutachtung eines Nestes gerufen. Das war hinter einem Bretterstapel versteckt, von außen nicht sichtbar. Ich habe vorsichtig geklopft, da kamen einige Velutinas. Für die Meldung auf der App wollte ich ein Foto machen und bin auf ca. 2 m ran, da hat mich eine in die Augenbraue gestochen. Der Stich war deutlich weniger schmerzhaft als ein Bienenstich, aber schon nach wenigen Sekunden war klar, dass dieser Stich anders abläuft, als alle Bienen- oder Wespenstiche, die ich bislang bekommen habe. Der Kopf wurde heiß, Jucken und Ausschlag am ganzen Körper, Magen wie Sodbrennen. Da ich mitten auf dem Land war, habe ich mich ins Auto gesetzt und bin Richtung Wohnort gefahren. Nach wenigen Minuten gingen dann auch die Atemwege zu, sodass ich die 112 gewählt habe. Nach ca. 15 Minuten dann RTW 2 Infusionen und Adrenalin vernebelt, Blaulichtfahrt in die Notaufnahme, Diagnose Anaphylaxie 3. Grades. Nach einer Nacht in der Notaufnahme war dann alles wieder gut, mittlerweile Hyposensibilisierung mit Wespengift. Man geht davon aus, dass die heftige Reaktion aufgrund vorheriger Sensibilisierung durch Wespengift erfolgt ist. Was ich erschreckend fand: das Thema Vvn ist in der Medizin noch nicht angekommen ( zumindest nicht in der Uniklinik Heidelberg). Die Desensibilisierung hat im November begonnen und geht jetzt mind. 5 Jahre mit 1 Injektion alle 6 Wochen. Seit der Anaphylaxie bin ich von keiner Wespe oder Hornisse mehr gestochen worden, nur von Bienen, die machen aber glücklicherweise keine Probleme.“
Anmerkung Miri Wahr:
„Die Vvn-Völker und ihr Benehmen sind genauso unterschiedlich wie Bienenvölker. Manche greifen schon bei 5m Abstand an, andere lassen eine Annäherung zu.“
„Wir konnten das Handy auch in den Busch stecken. Auch das Wackeln der Äste hat sie nicht gestört. Wenn das Nest nicht gestört wird, merken die Anwohner am Anfang nicht viel. Bei unserem Kirschlorbeerbusch (siehe Video) dachten sie, es wären einheimische Tiere und waren froh über die Artenvielfalt. So haben sie auch nichts gemacht. Und da war es schon Oktober.“ (Gerhard Albert)
Es folgen zwei Erfahrungsberichtevon Gerhard Albert
Reaktion auf Stich der Vespa Velutina Oktober 2023 – Gerhard Albert
„Bei einer Nestsuche wurde eine Vvn mit einem Kescher gefangen. Dieser wurde auf einem Tisch abgelegt. Durch eine Unachtsamkeit drohte der Kescher vom Tisch zu fallen. Meine Frau wollte ihn auffangen und wurde dabei leicht in den Zeigefinger der rechten Hand gestochen. Dies ereignete sich ca. um 15:40 Uhr. Kurz danach begann sich die Hand rot zu färben und anzuschwellen. Um ca. 17:15 Uhr hatte sich die Schwellung bis in den rechten Arm ausgebreitet und es begannen Herzrasen mit schnellem Puls, Schweißausbrüche, Juckreiz am ganzen Körper und die Ohren gingen zu. Daraufhin fuhren wir ins nahe gelegene Krankenhaus. Dort wurde meine Frau untersucht und erhielt eine Infusion mit Cortison. Nach Ende der Infusion blieben wir noch ca. 1 Stunde zur Beobachtung. Nachdem die akuten Symptome abgeklungen waren konnten, wir das Krankenhaus wieder verlassen. Vor diesem Stich war keine Wespengiftallergie bekannt gewesen. Seitdem reagiert sie auf Mückenstiche mit starker Schwellung um die Einstichstelle.“
Sicherheitshinweis
von Ilona Munique Vvn hat einen etwa 7 mm langen Stachel und durchdringt normale Imker- und Schutzkleidung ohne Weiteres. Ihr Gift kann bis zu zwei Wochen später noch tödliche Auswirkungen haben, vor allem für allergisch reagierende Menschen. Schützen Sie sich und andere mit geeignetem Equipment, wenn Sie in die Nähe eines Nestes kommen oder es gar entfernen!
Ein Bericht von Juan Ramón Gentil Gonzáles 20.12.2024, Spanien
Anmerkung der Redaktion: Juan Ramón Gentil Gonzáles berichtet in diesem Artikel darüber, welche Erlebnisse er gemacht hat mit Vespa velutina nigrithorax (Vvn) direkt an seinen Bienenständen in Bezug auf unerwartetes Zusammentreffen und seine persönliche Gesundheit. Lest selbst:
„Die Schäden belaufen sich nicht nur auf die Imkerei. Das springt nur als Erstes ins Auge. Die Schäden finden sich am Weinbau, den Früchten, ganz zu schweigen vom Schaden an den Menschen. 75 Prozent der Notfalleinlieferungen (Anm.d.Redaktion: in Spanien, Galicien) durch Stiche sind auf die Velutina (Vvn) zurückzuführen. Deutschland ist paradiesisch für die Vvn, die Städte bieten alles was sie braucht und da wird sich vieles bewegen. Es ist ein Kampf gegen Windmühlen. Es muss ein Prozess stattfinden des Verstehens, wie das Ganze funktioniert. Aber das braucht Zeit, die wir eben nicht haben.
Ganz zu schweigen von den Sanitätskosten die auf Euch zukommen, wenn es dann mal so ist wie bei uns (Anm. d. R. in Spanien, Galicien). Ich habe schon einen Imkerkollegen verloren. Ein 70-jähriger ist an die Bienenbeuten heran, um den Honig zu ernten. Da war eine Beute mit Vvn besetzt. Die hatten das Bienenvolk erledigt und die Kiste übernommen. Sie verteidigen ihre Kiste dann, wenn sie sich derer bemächtigen haben. Sie verteidigen die als Nahrungsquelle. Und wenn du sie dann erschreckst, zum Beispiel auch beim Öffnen, kommen sie heraus und greifen dich an.
Sie greifen dich an. Wenn 200 Velutinas in einer Kiste sind oder mehr, die dann plötzlich herausgeschossen kommen … das ist mir passiert … Ich bin nur da an die Beute gegangen mit einem Badmintonschläger, ohne weiteren Schutz. Ich habe gesehen, dass auf dem Anflugbrett ein Haufen Vvn drauf waren. Ich habe mir den Schläger genommen und wollte welche erschlagen – dann sind die herausgeschossen, und ich musste zurück rennen, also rückwärtsrennen und mit dem Schläger den Kopf schützen, also das Gesicht. Vier oder fünf Stück haben die mich gestochen am Bauch. Und zwei sind durchgekommen. Ich bin dann umgefallen. Nur zwei sind durchgekommen, und ich hatte den ganzen Tag Schmerzen. Ich konnte nichts essen. Stell Dir vor, wenn du dann plötzlich 60 Stiche hast, das überlebst du nicht, auch wenn du kein Allergiker bist.“
Einer derart belagerten Beute sollte man sich nicht ohne Schutzanzug nähern, die Hornissen werden diese Beute verteidigen wie ihr eigenes Nest. Video von Juan Ramón Gentil Gonzáles
Ergänzung ohne Veränderung am Originaltext zum besseren Verständnis der Leser/innen durch Anmerkung der Redaktion der Seite Velutina-Army wie folgt:
Imker/innen prüfen u.a. durch Anheben des Deckels einen Bienenbeute, was darunter im Bienenvolk los ist: sind Bienen da, sind die Wabengassen mit Bienen besetzt, wo genau ist der Bienensitz, sehen sie vital aus? Regulär geht ein prüfender Imker/in nicht davon aus, das sich dort ein fremdes Volk eingenistet hat, das sich erschreckt und aus der Bienenbeute herausgeschossen kommt, wie es bei der Nestverteidigung von VVn üblich ist. Hier werden sich Arbeitsabläufe zur eigenen Sicherheit verändern. Der Einsatz von Königinnenabsperrgittern im Inneren der Bienenbeuten zwischen Boden und erster Zarge oder vor dem Honigraum lässt sich als Sperre vor Vvn nutzen. Hierbei ist aus imkerlicher Sicht unbedingt die Jahreszeit zu beachten, Polleneintrag und Drohenein- und ausgang ist damit nicht möglich. In Galicien ist der Druck der Vvn mengenmäßig so stark, das die Imker/innen sich nicht anders zu helfen wissen, als mit Badmintonschlägern ihre Bienenvölker zu verteidigen. Das findet zu der Zeit statt, in der Vvn die größte Volksstärke erreicht. Juan berichtet hier, das Vvn die eine Bienenbeute eingenommen haben, auf Angriff schalten, wenn sie erschreckt werden. Und zwar in den Fällen das entweder der Deckel geöffnet wird oder der Imker plötzlich auf das Flugloch zugeht und mit dem Schläger agiert. Das Verhalten von Vvn ist hier ähnlich einer Nestverteidigung. Bei den in Deutschland fliegenden Einzeltieren ist das noch nicht zu erwarten – wenn die Menge jedoch ansteigt, wäre das zu beachten.
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Kommentarfunktion im Blog auf der Internetseite
Wir bieten den Nutzern auf einem Blog, der sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen befindet, die Möglichkeit, individuelle Kommentare zu einzelnen Blog-Beiträgen zu hinterlassen. Ein Blog ist ein auf einer Internetseite geführtes, in der Regel öffentlich einsehbares Portal, in welchem eine oder mehrere Personen, die Blogger oder Web-Blogger genannt werden, Artikel posten oder Gedanken in sogenannten Blogposts niederschreiben können. Die Blogposts können in der Regel von Dritten kommentiert werden.
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Gravatar
Bei Kommentaren wird auf den Gravatar Service von Auttomatic zurückgegriffen. Gravatar gleicht Ihre Email-Adresse ab und bildet – sofern Sie dort registriert sind – Ihr Avatar-Bild neben dem Kommentar ab. Sollten Sie nicht registriert sein, wird kein Bild angezeigt. Zu beachten ist, dass alle registrierten WordPress-User automatisch auch bei Gravatar registriert sind. Details zu Gravatar: https://de.gravatar.com
Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
die Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und esliegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft uns unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicherlinks zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesseliegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an uns wenden.
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesseliegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, triffen wir die angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Ilit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für einelieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Ilit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Ilit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Ilit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
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