Die Umstellung der Vespa velutina nigrithorax (Vvn) von Paragraph 16 auf Paragraph 19
Im März 2025 wurde die Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax in der EU-Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 von Artikel 16 (Früherkennung und Beseitigung von Vorkommen in der frühen Phase der Invasion) auf Artikel 19 umgestuft. Das am 25.03.2025 veröffentlichte Management- und Maßnahmenblatt wurde durch die „Expertengruppe für den Vollzug der Regelungen zu IAS“ innerhalb des UAK „Vollzugsempfehlungen“ des ständigen Ausschusses „Arten- und Biotopschutz“ der LANA erarbeitet. Es führt vorhandene Erkenntnisse zusammen und vereinfacht so die Umsetzung von Managementmaßnahmen nach Art. 19 VO (EU) Nr. 1143/2014. Die weitere länderspezifische Priorisierung, Umsetzung und abschließende Festlegung der konkreten Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Bundesland.“
Diese Umstufung hat wichtige Auswirkungen auf den rechtlichen Status und die Handhabung der Art in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Was bedeutet die Umstufung für uns?
Veränderte Maßnahmen zur Kontrolle und Bekämpfung: