Im März 2025 wurde die Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax in der EU-Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 von Artikel 16 (Früherkennung und Beseitigung von Vorkommen in der frühen Phase der Invasion) auf Artikel 19 umgestuft. Das am 25.03.2025 veröffentlichte Management- und Maßnahmenblatt wurde durch die „Expertengruppe für den Vollzug der Regelungen zu IAS“ innerhalb des UAK „Vollzugsempfehlungen“ des ständigen Ausschusses „Arten- und Biotopschutz“ der LANA erarbeitet. Es führt vorhandene Erkenntnisse zusammen und vereinfacht so die Umsetzung von Managementmaßnahmen nach Art. 19 VO (EU) Nr. 1143/2014. Die weitere länderspezifische Priorisierung, Umsetzung und abschließende Festlegung der konkreten Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Bundesland.“
Diese Umstufung hat wichtige Auswirkungen auf den rechtlichen Status und die Handhabung der Art in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Was bedeutet die Umstufung für uns?
Veränderte Maßnahmen zur Kontrolle und Bekämpfung:
Zuvor unterlag die Vvn den Regelungen des Artikel 16, der speziell auf die Früherkennung und schnelle Beseitigung von Vorkommen in den frühen Phasen der Invasion abzielte. Diese Maßnahmen waren darauf ausgelegt, die Ausbreitung der Art schnell zu stoppen, indem neue Nester frühzeitig erkannt und entfernt wurden.
Mit der Umstufung auf Artikel 19 liegt der Fokus nun mehr auf der Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung der Bevölkerung. Artikel 19 fordert, dass die Mitgliedstaaten ihre Bevölkerung umfassend über die Vvn und ihre potenziellen Gefahren informieren. Dies bedeutet, dass die Verantwortlichkeit für das Monitoring und die Bekämpfung nicht mehr ausschließlich auf den Behörden lastet, sondern auch ein stärkeres Augenmerk auf das Engagement und die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger gelegt wird.
Stärkung der Informationskampagnen:
Die Umstufung hebt hervor, dass es eine verstärkte Aufklärung der Öffentlichkeit geben muss, um das Bewusstsein für die Bedrohung durch die Vvn zu schärfen. Bürgerinnen und Bürger sollen verstärkt in die Früherkennung und Meldung von Vorkommen eingebunden werden.
Es werden verstärkt Sensibilisierungsmaßnahmen und Leitlinien zur Handhabung von Vvn-Hornissen-Nestern erwartet. Das bedeutet, dass sowohl Imker, Landwirte, und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Berufsgruppen, sowie auch die allgemeine Bevölkerung besser informiert und geschult werden, wie sie mit dieser invasiven Art umgehen können.
Langfristige Strategien:
Da die Asiatische Hornisse nicht mehr nur als zu bekämpfende „frühe Invasion“ betrachtet wird, sondern als eine bereits etablierte invasive Art, könnte sich der rechtliche Rahmen für den Umgang mit ihr langfristig verändern. Zukünftig könnte es darum gehen, langfristige Strategien zur Populationserhaltung von einheimischen Arten, auch der Honigbiene, zu entwickeln und dabei die Vvn als Teil des ökologischen Managements zu berücksichtigen.
Fazit:
Die Umstufung der Asiatischen Hornisse in Artikel 19 bedeutet, dass ihre Bekämpfung und Kontrolle künftig nicht nur über die Früherkennung und schnelle Beseitigung erfolgen soll, sondern auch durch verstärkte Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Es wird erwartet, dass dies zu einem größeren Engagement der Bürgerinnen und Bürger führen wird, die in die Früherkennung und Meldung von Vorkommen einbezogen werden sollen. Langfristig könnten sich auch die Managementstrategien ändern, um mit der etablierten Präsenz dieser Art in Europa besser umzugehen.
Fakt ist, dass das Maßnahmenblatt lediglich eine „Empfehlungsanleitung“ darstellt, die viele Fragen aufwirft. Wie werden die einzelnen Bundesländer die Umsetzung gestalten, und was bedeutet das konkret in der Stadt / im Kreis vor Ort? Wird es eine bundeslandübergreifende Strategie geben oder macht das eine Bundesland sich in der Bekämpfung stark und das andere agiert gar nicht?
Am Beispiel LANUV – Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in NRW- lässt sich eine länderspezifische offizielle Information lesen
https://neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de/neobiota/de/arten/tiere/190771/massnahmen
https://neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de/neobiota/de/arten/tiere/190771/invasivitaet
Zum Maßnahmenblatt: MMB_AsiatischeHornisse_Endfassung_barrierefrei_20250311
Folgender Link siehe auch Veranstaltungen: 08.04.2025, NUA, in NRW informiert das LANUV NRW
https://www.nua.nrw/bildungsprogramm/detail/?event_id=132148
Anmerkung der Redaktion:
Das Wort „etabliert“ weckt bei Lesenden den Eindruck, dass es sich hier um die gelungene Integration einer Tierart im Ökosystem handelt, die hier ihren Platz gefunden hat und sich einfügt in ihre neue ökologischen Nische. Es wird darüber spekuliert, dass sie sich in einem Gleichgewicht einfinden wird, eine maximale Populationsdichte erreicht, und dann regelt die Natur das von selbst.
Ist das Wortverständnis denn eigentlich korrekt und die Annahme die für die Zukunft von Diversität und Gesundheit so wichtig ist mit fundierten Daten hinterlegt?
„Etabliert“ bedeutet in diesem Zusammenhang lediglich:
sie ist nicht mehr zur Gänze zu entfernen, d.h. die Ausrottung ist nicht gelungen, der Einzug nicht gestoppt. Von „gelungen eingesiedelt im lokal bestehenden Ökosystem“ kann bei Vvn keine Rede sein. Sie ist allein durch „menschliche Bewegung“ in biologisch gewachsene Bereiche eingewandert worden, die sich evolutionär nicht mit ihr zusammen entwickelt haben. Regional langzeitlich entwickelte „heimische Arten“ bauen anders, jagen anders und ernähren sich mengenmäßig anders. Je nach Lebensraum und klimatisch vorliegenden Bedingungen verfügen „Regionen“ über natürliche, langzeitig angepasste „Feinde“- Prädatoren, die auf natürliche Weise eine genetisch starke Art durch Jagd und Fraß dezimieren. Vvn ist nicht über den Klimawandel verbreitet, sondern wurde schlichtweg von Menschen verschifft und „getradet“- ein Paradebeispiel für „menschengemachten Biodiversitätswandel“!
Sie ist ein absoluter Generalist in der Habitats- Einnahme: Wohnort, Menge, Futterspektrum. Sie ist eine Meisterin der genetischen Verbreitung. SIe lernt mit einer erstaunlichen Geschwindigkeit dazu.
Die Natur wird das regeln? die Frage ist, mit welcher Auswirkung.
Das bei der Bekämpfung eine Kosten Nutzen Abwägung stattfinden muss leuchtet ein, jedoch muss diese Abwägung bürokratisch klein gehalten werden.
Bezeichnend ist der Satz aus dem Management- und Maßnahmenblatt: „Eine Bekämpfung der Asiatischen Hornisse aus Gründen der Gesundheitsvorsorge oder der Abwendung von wirtschaftlichen Schäden fällt nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden, dabei können jedoch die in diesem
Management- und Maßnahmenblatt aufgeführten Maßnahmen Berücksichtigung
finden.“ Bleibt also eine Bekämpfung aus Gründen zur Erhaltung der Biodiversität. Auch hier wird die Argumentation schwierig, denn ebenfalls wird aufgeführt: „Es gibt bisher keine ausreichenden Belege für eine Beeinträchtigung der Biodiversität in Europa. Dies wäre aber bei erhöhtem Konkurrenzdruck auf heimische Arten durch sehr hohe Abundanzen denkbar (CARISIO et al. 2022). Eine daraus resultierende
Auswirkung auf die Bestäubung (ROJAS-NOSSA 2020, 2023) ist ebenfalls noch nicht
eindeutig geklärt. Es besteht weiterer Forschungsbedarf.“ Ob hierzu Studien in Auftrag gegeben werden, ist unbekannt.
Durch das Verbannen von Imkern aus Naturschutzgebieten, stellt sich die Frage, von wem in diesen Gebieten ein Monitoring betrieben werden soll.
Wir werden die Liste der Links die sich mit diesem Thema beschäftigen fortlaufend ergänzen, schaut ab und an hier rein.
Lest hierzu auch:
https://deutscherimkerbund.de/die-asiatische-hornisse-ein-gesellschaftliches-problem