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Stimmen der Redaktion

"Die asiatische Hornisse können wir nur gemeinsam in Schach halten. Die Unterstützung, das geteilte Wissen und das Verständnis dieser Gruppe ist unschlagbar. Jeder hier ist ein Teil des Großen und Ganzen."

Miram Wahr
Miram Wahr Schreinerin, Mutter, Gründerin der "Army"

"Die asiatische Hornisse hält niemand als Einzelkämpfer in Schach - wir brauchen eine "Armee", aber keinesfalls im militärischen Sinne, sondern als gebündeltes Wissen und gegenseitige Unterstützung. Niemand kann alles, aber jeder kann etwas - und das ist das Tolle an der Velutina Army."

Katharina Krieg©:Foto: Katharina Krieg
Katharina Krieg Sozialpädagogin, Imkerin

Kürzliche Updates

Unsere letzten News

Großflächiger Einsatz von Bioziden zur Bekämpfung der Vespa velutina nigrithorax (Vvn): ein schweizerisches Modell wirft Fragen auf

Am 26.03.25 veröffentlichte das schweizerische Nachrichtenportal „Watson“ einen Artikel, der einige Fragen aufwirft.

Laut „Watson“ hat der schweizerische Bundesrat bewilligt, dass Kantone „unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmebewilligungen für den Biozid- Einsatz im Wald erteilen können“. Eine entsprechende Verordnungsänderung wurde vom zuständigen Umweltdepartement (Uvek) verschickt. Diese besagt, dass „Nester im Wald ab Herbst 2025 mit Bioziden bekämpft werden können“.

Primärnester, die laut „Watson“ besonders gehäuft im städtischen Bereich auftreten, durften und dürfen dort mit zugelassenen Bioziden behandelt werden. „Mit der Lockerung der Chemikalien- Risikoreduktions- Verordnung verfolgt der Bund das Ziel, dass sich im kommenden Jahr die Verbreitung der Asiatischen Hornisse verlangsamt“ (Zitat Watson Artikel). Ergänzt wird: „Die Bekämpfung mit Bioziden im Wald soll nur dann möglich sein, wenn keine mechanischen oder physikalischen Bekämpfungsmethoden eingesetzt werden können“. Weitere Maßnahmenoptionen sind dem Artikel von „Watson“ entnehmbar.

Link zum Artikel:

Asiatische Hornisse soll auch im Wald bekämpft werden können

Fragen:

Welche Biozide werden eingesetzt? Sind diese Biozide gefährlich für andere Tiere, Pflanzen oder Gewässer? Wird in dem Artikel nicht erläutert!

Werden die behandelten Nester anschließend entfernt? Oder bleiben sie vor Ort und kommen nach Nesttot mit dem lokalen Ökosystem in Kontakt. Wie lange dauert es, bis die Biozide sich in der Realität abbauen?

Was bedeutet ein großflächiger Einsatz von Bioziden in Städten? (Langzeitwirkung auf Flora, Fauna und Bevölkerung)
Was bedeutet ein großflächiger Einsatz von Bioziden im Wald? ( Langzeitwirkung auf Flora und Fauna)

Was bedeutet der Einsatz von Bioziden zur Bekämpfung von Vvn in Wechselwirkung mit anderen Bioziden zur Bekämpfung von anderen Arten?

Die Schweiz liefert gerade ein Lernbeispiel!

Vespa velutina nighrithorax (Vvn) in der Schweiz: beispielhafte Bekämpfung durch Bürger und Öffentlichkeitseinbindung

Am 25.03.25 wurde auf dem schweizerischen Nachrichtenportal „Watson“ ein Artikel veröffentlicht, der sich mit dem Umgang mit der seit 2017 in der Schweiz nachgewiesenen Vvn beschäftigt. Link siehe auch Anhang. Es wird aufgezeigt, dass 57 Nester in den Kantonen Basel- Stadt und Basel- Land im Jahr 2024 erfolgreich gefunden und damit entfernt werden konnten, weil ein Großteil der Meldungen zu Sichtungen aus der Bevölkerung stammte. Dies zeigt deutlich auf, wie erfolgsversprechend und notwendig die Informierung und Einbindung der Bevölkerung mittels Öffentlichkeitsarbeit ist!

Bei der Nestsuche setzten die betroffenen Kantone auf den Einsatz von Radio- Telemetrie , einer Such- Methode, bei dem einzelne Tiere mit Peilsendern ausgestattet werden, um das Nest zu finden. Eine kostspielige, jedoch erfolgreiche, zeitsparende Methode der Nestsuche, die in der europäischen Zukunft zur Bekämpfung der Vvn noch stark ausbaufähig sein könnte.

Jedoch ist auch in der Schweiz die Suche per Telemetrie in Bebauungsgebieten nur eingeschränkt anwendbar, da zahlreiche Auflagen einen vollumfänglichen Einsatz oft verhindern – in Deutschland stehen wir vor dem gleichen Problem.
Nestsucher und Bekämpfer sind bei solchen Problematiken um so mehr auf die Mitwirkung aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. In Gebieten, in denen Telemetrie nicht angewendet werden darf, braucht es aufmerksame und meldende Menschen, die uns mit ihren Beobachtungen helfen!
Auch dies verdeutlicht, dass das besondere Augenmerk auf der „Ausbildung“ der Bevölkerung und der breitgestreuten Versorgung mit Informationen zur Vvn liegen muss! Das Maßnahmen- und Managementblatt nach Umstufung auf Artikel 19 setzt in Deutschland vorwiegend auf die Entfernung der noch gut zu erreichenden Primärnester, die in der Regel durch Zufall oder gut informierte Bürger gefunden werden.

Wenn Ihr ebenfalls Teil einer Bewegung werden möchtet, die Nachbarn, Freunde, Arbeitskollegen informiert, habt Ihr die Möglichkeit, bei uns diese Flyer zum Selbstkostenpreis zu bestellen.
Die Flyer könnt Ihr formlos direkt bei uns anfragen, wir geben sie aktuell in Papierform aus.

https://www.watson.ch/schweiz/tier/634757389-asiatische-hornisse-schweiz-so-
kannst-du-helfen-sie-zu-beseitigen

Die Umstellung der Vespa velutina nigrithorax (Vvn) von Paragraph 16 auf Paragraph 19

Im März 2025 wurde die Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax in der EU-Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 von Artikel 16 (Früherkennung und Beseitigung von Vorkommen in der frühen Phase der Invasion) auf Artikel 19 umgestuft. Das am 25.03.2025 veröffentlichte Management- und Maßnahmenblatt wurde durch die „Expertengruppe für den Vollzug der Regelungen zu IAS“ innerhalb des UAK „Vollzugsempfehlungen“ des ständigen Ausschusses „Arten- und Biotopschutz“ der LANA erarbeitet. Es führt vorhandene Erkenntnisse zusammen und vereinfacht so die Umsetzung von Managementmaßnahmen nach Art. 19 VO (EU) Nr. 1143/2014. Die weitere länderspezifische Priorisierung, Umsetzung und abschließende Festlegung der konkreten Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Bundesland.“

Diese Umstufung hat wichtige Auswirkungen auf den rechtlichen Status und die Handhabung der Art in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten.

Was bedeutet die Umstufung für uns?

Veränderte Maßnahmen zur Kontrolle und Bekämpfung:

Zuvor unterlag die Vvn den Regelungen des Artikel 16, der speziell auf die Früherkennung und schnelle Beseitigung von Vorkommen in den frühen Phasen der Invasion abzielte. Diese Maßnahmen waren darauf ausgelegt, die Ausbreitung der Art schnell zu stoppen, indem neue Nester frühzeitig erkannt und entfernt wurden.

Mit der Umstufung auf Artikel 19 liegt der Fokus nun mehr auf der Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung der Bevölkerung. Artikel 19 fordert, dass die Mitgliedstaaten ihre Bevölkerung umfassend über die Vvn und ihre potenziellen Gefahren informieren. Dies bedeutet, dass die Verantwortlichkeit für das Monitoring und die Bekämpfung nicht mehr ausschließlich auf den Behörden lastet, sondern auch ein stärkeres Augenmerk auf das Engagement und die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger gelegt wird.

Stärkung der Informationskampagnen:

Die Umstufung hebt hervor, dass es eine verstärkte Aufklärung der Öffentlichkeit geben muss, um das Bewusstsein für die Bedrohung durch die Vvn zu schärfen. Bürgerinnen und Bürger sollen verstärkt in die Früherkennung und Meldung von Vorkommen eingebunden werden.

Es werden verstärkt Sensibilisierungsmaßnahmen und Leitlinien zur Handhabung von Vvn-Hornissen-Nestern erwartet. Das bedeutet, dass sowohl Imker, Landwirte, und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Berufsgruppen, sowie auch die allgemeine Bevölkerung besser informiert und geschult werden, wie sie mit dieser invasiven Art umgehen können.

Langfristige Strategien:

Da die Asiatische Hornisse nicht mehr nur als zu bekämpfende „frühe Invasion“ betrachtet wird, sondern als eine bereits etablierte invasive Art, könnte sich der rechtliche Rahmen für den Umgang mit ihr langfristig verändern. Zukünftig könnte es darum gehen, langfristige Strategien zur Populationserhaltung von einheimischen Arten, auch der Honigbiene, zu entwickeln und dabei die Vvn als Teil des ökologischen Managements zu berücksichtigen.

Fazit:
Die Umstufung der Asiatischen Hornisse in Artikel 19 bedeutet, dass ihre Bekämpfung und Kontrolle künftig nicht nur über die Früherkennung und schnelle Beseitigung erfolgen soll, sondern auch durch verstärkte Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Es wird erwartet, dass dies zu einem größeren Engagement der Bürgerinnen und Bürger führen wird, die in die Früherkennung und Meldung von Vorkommen einbezogen werden sollen. Langfristig könnten sich auch die Managementstrategien ändern, um mit der etablierten Präsenz dieser Art in Europa besser umzugehen.

Fakt ist, dass das Maßnahmenblatt lediglich eine „Empfehlungsanleitung“ darstellt, die viele Fragen aufwirft. Wie werden die einzelnen Bundesländer die Umsetzung gestalten, und was bedeutet das konkret in der Stadt / im Kreis vor Ort? Wird es eine bundeslandübergreifende Strategie geben oder macht das eine Bundesland sich in der Bekämpfung stark und das andere agiert gar nicht?

Am Beispiel LANUV – Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in NRW- lässt sich eine länderspezifische offizielle Information lesen
https://neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de/neobiota/de/arten/tiere/190771/massnahmen
https://neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de/neobiota/de/arten/tiere/190771/invasivitaet

Zum Maßnahmenblatt: MMB_AsiatischeHornisse_Endfassung_barrierefrei_20250311

Folgender Link siehe auch Veranstaltungen: 08.04.2025, NUA, in NRW informiert das LANUV NRW
https://www.nua.nrw/bildungsprogramm/detail/?event_id=132148

Anmerkung der Redaktion:

Das Wort „etabliert“ weckt bei Lesenden den Eindruck, dass es sich hier um die gelungene Integration einer Tierart im Ökosystem handelt, die hier ihren Platz gefunden hat und sich einfügt in ihre neue ökologischen Nische. Es wird darüber spekuliert, dass sie sich in einem Gleichgewicht einfinden wird, eine maximale Populationsdichte erreicht, und dann regelt die Natur das von selbst.
Ist das Wortverständnis denn eigentlich korrekt und die Annahme die für die Zukunft von Diversität und Gesundheit so wichtig ist mit fundierten Daten hinterlegt?

„Etabliert“ bedeutet in diesem Zusammenhang lediglich:

sie ist nicht mehr zur Gänze zu entfernen, d.h. die Ausrottung ist nicht gelungen, der Einzug nicht gestoppt. Von „gelungen eingesiedelt im lokal bestehenden Ökosystem“ kann bei Vvn keine Rede sein. Sie ist allein durch „menschliche Bewegung“ in biologisch gewachsene Bereiche eingewandert worden, die sich evolutionär nicht mit ihr zusammen entwickelt haben. Regional langzeitlich entwickelte „heimische Arten“ bauen anders, jagen anders und ernähren sich mengenmäßig anders. Je nach Lebensraum und klimatisch vorliegenden Bedingungen verfügen „Regionen“ über natürliche, langzeitig angepasste „Feinde“- Prädatoren, die auf natürliche Weise eine genetisch starke Art durch Jagd und Fraß dezimieren. Vvn ist nicht über den Klimawandel verbreitet, sondern wurde schlichtweg von Menschen verschifft und „getradet“- ein Paradebeispiel für „menschengemachten Biodiversitätswandel“!

Sie ist ein absoluter Generalist in der Habitats- Einnahme: Wohnort, Menge, Futterspektrum. Sie ist eine Meisterin der genetischen Verbreitung. SIe lernt mit einer erstaunlichen Geschwindigkeit dazu.

Die Natur wird das regeln? die Frage ist, mit welcher Auswirkung.

Das bei der Bekämpfung eine Kosten Nutzen Abwägung stattfinden muss leuchtet ein, jedoch muss diese Abwägung bürokratisch klein gehalten werden.

Bezeichnend ist der Satz aus dem Management- und Maßnahmenblatt: „Eine Bekämpfung der Asiatischen Hornisse aus Gründen der Gesundheitsvorsorge oder der Abwendung von wirtschaftlichen Schäden fällt nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden, dabei können jedoch die in diesem
Management- und Maßnahmenblatt aufgeführten Maßnahmen Berücksichtigung
finden.“ Bleibt also eine Bekämpfung aus Gründen zur Erhaltung der Biodiversität. Auch hier wird die Argumentation schwierig, denn ebenfalls wird aufgeführt: „Es gibt bisher keine ausreichenden Belege für eine Beeinträchtigung der Biodiversität in Europa. Dies wäre aber bei erhöhtem Konkurrenzdruck auf heimische Arten durch sehr hohe Abundanzen denkbar (CARISIO et al. 2022). Eine daraus resultierende
Auswirkung auf die Bestäubung (ROJAS-NOSSA 2020, 2023) ist ebenfalls noch nicht
eindeutig geklärt. Es besteht weiterer Forschungsbedarf.“ Ob hierzu Studien in Auftrag gegeben werden, ist unbekannt.

Durch das Verbannen von Imkern aus Naturschutzgebieten, stellt sich die Frage, von wem in diesen Gebieten ein Monitoring betrieben werden soll.

Wir werden die Liste der Links die sich mit diesem Thema beschäftigen fortlaufend ergänzen, schaut ab und an hier rein.

Lest hierzu auch:

https://deutscherimkerbund.de/die-asiatische-hornisse-ein-gesellschaftliches-problem