Ergebnisse des Fallenexperiments Universität Hohenheim

Studie & Ergebnisse des Fallen-Experiments findest Du HIER
Landesanstalt für Bienenkunde
Erna-Hruschka-Weg 6
70599 Stuttgart
 
Mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde wurden Fallen der Firma Bee Vital und Wagner auf Selektivität getestet.
Fazit: an der Selektivität muss noch nachgearbeitet werden. Eine zeitlich begrenzte Nutzung der Fallen im frühen Frühjahr und im späten Herbst ist zu überlegen, da unsere heimischen geschützten Insekten dann noch nicht oder nicht mehr fliegen.

Die Stellungnahme zu dem Feldversuch zu Velutina-Fallen vom Landesverband Badischer Imker findet ihr hier:
https://badische-imker.de/fileadmin/files/imker/Vespa_velutina/Fallen_-_Stellungnahme_03_2024.pdf

 
Bitte beachten Sie:
Gemäß den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes (BNatSchG § 44 Absatz 1 Nr. 1 und § 4 Absatz 1 Satz 1 BArtSchVO) ist es untersagt, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten, wie die Europäische Hornisse Vespa Crabro, zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Das Aufstellen der Fallen stellt demnach einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz dar.
 
 
 

Hier findet ihr die Link zu beiden Anbietern:

Imkertechnik Wagner

Bee Vital

Handlungsempfehlung Jahresrückblick 2024 Landesverband Badischer Imker e.V.

Jahresrückblick auf 2024 Handlungsempfehlung für 2025

PDF-Download: Bericht zum Jahresende Vvn Informationen Handlungsempfehlung 1272024

aktuelle Situation in Baden-Württemberg, Empfehlung für das Vorgehen in 2025

Vvn Einzeltier Locktopf©:CC BY-SA Thomas Beissel

Landesverband Badischer Imker e.V.
Bianca Duventäster
Hornissenfachberaterin
Ansprechpartnerin und Koordination Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax)
Obfrau für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit